Repräsentative Probennahme der Treber
Treber
Zur Kontrolle der Sudhausarbeit durch die Treberanalyse ist die Entnahme einer repräsentativen Durchschnittsprobe Voraussetzung. Verteilt über die ganze Zeit des Austreberns entnimmt man in gleichen Zeitabständen gleich große Proben.
Würze, Bier
Die Probennahme hat sich nach den zu bestimmenden Analysenkriterien von Würze und Bier zu richten.
Bei der Würze ist der Entnahme einer für einen bestimmten Sud repräsentativen Probe besondere Beachtung zu schenken, da sie neben den gelösten Extraktstoffen auch unlösliches Material (z. B. Trub) enthält. In den Fällen, wo sich die Würze eines ganzen Sudes in einem Gefäß befindet (Vorder-, Pfanne-voll- und Ausschlagwürze in der Pfanne sowie Anstellwürze im Anstelltank oder Gärtank) ist der Inhalt, wenn nötig, vor der Probennahme gründlich zu durchmischen. Will man auf dem Würzeweg Proben fassen, so muss berücksichtigt werden, dass Unterschiede in der Würzezusammensetzung infolge Nachverdampfung und Verdünnung sowie Einstellen eines Konzentrationsgradienten auftreten. Aus diesem Grund ist während des ganzen Abkühlprozesses ein proportionaler Teilstrom der Würze in ein Sammelgefäß abzuzweigen, aus dem sich dann nach intensivem Mischen des Inhaltes ein echtes Durchschnittsmuster ziehen lässt.
Das gleiche Vorgehen empfiehlt sich auch für die Probennahme von Jungbier während des Schlauchens bzw. von Tankbier während des Filtrierens oder Zentrifugierens. Bei geklärten und abgefüllten Bieren ist mit Verdünnung durch Vor- und Nachlauf sowie Vermischung mit einem anderen Bier zu rechnen.
Da Würzeproben eine geringe Haltbarkeit aufweisen, sind sie in sterile Flaschen zu füllen und möglichst rasch zur Untersuchung zu bringen. Alle zum Verlängern der Haltbarkeit üblichen Maßnahmen, wie Kaltlagerung, Einfrieren, Pasteurisation, chemische Konservierung (z. B. mit Monobromessigsäure, Toluol) und Sterilfiltration dürfen nur dann getroffen werden, wenn die zu beurteilenden Merkmale dadurch nicht verändert werden
Die Methode beschreibt die Probennahme von Rohfrucht.
Unvermälzte Getreidearten wie Reis, Mais, Hirse, Gerste oder Stärkeprodukte, die in verschiedenen Verarbeitungsstufen (z.B. Grieß, Flocken) zur Bier- oder Getränkeherstellung eingesetzt werden sollen.
Die Methode beschreibt die Durchführung der Probennahme bei Gerste.
Gerste, die für die Vermälzung vorgesehen und die daher beispielsweise bei der Anlieferung zu beproben ist.
Die Methode beschreibt die Durchführung der Probennahme bei Malz.
Malz, das für die Verwendung in der Brau- und Lebensmittelindustrie vorgesehen ist.
Entnahme von repräsentativen Durschschnittsproben
Hopfen- und Hopfenprodukte, die für die Verwendung in der Brau- und Lebensmittelindustrie vorgesehen sind.
Eine verlässliche Beprobung von Hopfendolden und Hopfenprodukten ist die Voraussetzung für geeignetes Analysenmaterial. Der Aufwand hängt von der Homogenität des zu untersuchenden Produkts ab.