Repräsentative Probennahme der Treber
Treber
Zur Kontrolle der Sudhausarbeit durch die Treberanalyse ist die Entnahme einer repräsentativen Durchschnittsprobe Voraussetzung. Verteilt über die ganze Zeit des Austreberns entnimmt man in gleichen Zeitabständen gleich große Proben.
Bestimmung des Wassergehaltes der Treber
Treber
Der Wassergehalt wird über den Massenverlust während eines standardisierten Trocknungsvorganges bestimmt. Hierfür wird der Treber bei einer definierten Temperatur innerhalb einer festgelegten Zeit in einem elektrisch beheizten Lufttrockenschrank getrocknet. Der Wassergehalt wird durch Differenzwägung ermittelt.
Ist der Wassergehalt größer als 17 GG-%, muss eine Vortrocknung der vorher nicht zerkleinerten Treberprobe (Grobwassergehalt) erfolgen. Anschließend erfolgt die Bestimmung des Feinwassergehaltes. Aus beiden Werten kann der Gesamtwassergehalt berechnet werden.
Bestimmung des auswaschbaren oder löslichen Extrakts in Nasstreber durch Auspressen
Nasstreber
Nasstreber wird mittels einer Handpresse ausgepresst
Bestimmung des auswaschbaren oder löslichen Extrakts in Treber durch Auswaschen
Nasstreber, Trockentreber
Der lösliche Extrakt der Treber wird durch Auswaschen mit H2O von 70 °C bestimmt.
Bestimmung des Gesamtextrakts in Treber durch enzymatischen Aufschluss
Nasstreber, Trockentreber
Der Gesamtextrakt wird durch Kochen der Treber mit anschließendem enzymatischem Aufschluss mittels technischer Enzyme (Termamyl 120 L und SAN Super 360 L) gewonnen. Die Differenz zwischen Gesamtextrakt und auswaschbarem Extrakt stellt den aufschließbaren Extrakt dar.
Bestimmung des Gesamtextrakts in Treber mittels Diastase-Methode
Nasstreber, Trockentreber
Der Gesamtextrakt wird durch Kochen der Treber mit anschließendem enzymatischem Aufschluss mittels Diastase aus Malz gewonnen. Die Differenz zwischen Gesamtextrakt und auswaschbarem Extrakt stellt den aufschließbaren Extrakt dar.