Ein genaueres Bild von der Sudhausarbeit als die übliche Art der Berechnung aus Menge und Extraktgehalt der Ausschlagwürze liefert die Treberanalyse. Der Gesamtextrakt (Restextrakt) der Treber besteht aus auswaschbarem und aufschließbarem Extrakt. Der auswaschbare oder lösliche Extrakt wird meist im Treberpresssaft bestimmt, der Gesamtextrakt durch Kochen der Treber und anschließenden enzymatischen Aufschluss gewonnen. Die Differenz zwischen Gesamtextrakt und auswaschbarem Extrakt stellt den aufschließbaren Extrakt dar. Aus den Ergebnissen lässt sich ableiten, ob eine unbefriedigende Sudhausausbeute auf falsche Schrotzusammensetzung bzw. falsches Maischen oder auf Fehler bei der Läuterarbeit zurückzuführen ist.
Bestimmung des Wassergehaltes der Treber
Treber
Der Wassergehalt wird über den Massenverlust während eines standardisierten Trocknungsvorganges bestimmt. Hierfür wird der Treber bei einer definierten Temperatur innerhalb einer festgelegten Zeit in einem elektrisch beheizten Lufttrockenschrank getrocknet. Der Wassergehalt wird durch Differenzwägung ermittelt.
Ist der Wassergehalt größer als 17 GG-%, muss eine Vortrocknung der vorher nicht zerkleinerten Treberprobe (Grobwassergehalt) erfolgen. Anschließend erfolgt die Bestimmung des Feinwassergehaltes. Aus beiden Werten kann der Gesamtwassergehalt berechnet werden.