Nachweis schädlicher Hefen und Bakterien mittels Membranfiltration und anschließender Bebrütung auf OFS-Agar.
Alle klaren Biermischgetränken und Limonaden.
Die Probe wird membranfiltriert, bebrütet und ausgewertet.
Abschätzen des Fruchtsaftgehalts in Erfrischungsgetränken und Limonaden mittels GDCh Berechnung
Die Methode eignet sich für Erfrischungsgetränken und Limonaden
Der Fruchtsaftgehalt ist bei Erfrischungsgetränken ein wertbestimmender Anteil und für die Qualität von besonderer Bedeutung. In Deutschland regeln die Leitsätze für Erfrischungsgetränke den Saftgehalt für Fruchtsaftgetränke und Limonaden.
In den Leitsätzen ist festgelegt, dass Fruchtsaftgetränke aus Kernobst oder Trauben mind. 30 %, aus Citrusfrüchte mind. 6 % und aus anderen Früchten oder Fruchtmischungen mind. 10 % Saft enthalten müssen. Limonaden mit Fruchtgehalt enthalten mindestens die Hälfte der bei Fruchtsaftgetränken üblichen Fruchtgehalte.
Unter besonderen Bedingungen können höhere Fruchtsaftgehalte festgelegt sein. Um diese Vorgaben überprüfen zu können, hat die GDCh Arbeitsgruppe Fruchtsäfte und fruchtsafthaltige Getränke Berechnungsformeln zur Bestimmung des Saftgehaltes ausgearbeitet.
Als Grundlage der Berechnung dienen die RSK Werte (Richtlinien und Schwankungsbreiten bestimmter Kennzahlen).
Die unterschiedliche Bedeutung und die z. T. großen Schwankungsbreiten einzelner Werte wurden durch eine Gewichtung der Werte in den Berechnungsformeln berücksichtigt.
Die Methode beschreibt alternative Nährmedien zu OFS-Agar und SSL-Bouillon.
Alle Biermischgetränke, Limonaden, Grundstoffe und Zucker.
Neben OFS-Agar und SSL-Bouillon können alternativ andere Nährmedien eingesetzt werden.
Nachweis schädlicher Hefen und Bakterien mittels Flüssiganreicherung.
Alle trüben Biermischgetränke und Limonaden.
Ein definierter Teil der Probe wird mit dem Nährmedium (SSL-Bouillon) versetzt, bebrütet und ausgewertet.
Nachweis gärfähiger Hefen und Bakterien mittels Gussplatte nach vorheriger Flüssiganreicherung.
Alle trüben Biermischgetränke und Limonaden.
Die in SSL-Bouillon vorangereicherte Probe wird in Nährmedium (OFS-Agar) suspendiert, bebrütet und ausgewertet.