Berechnung des Restextrakts der Treber auf 100 kg Malzschüttung bezogen
Treber
Diese Berechnung dient der Betriebskontrolle und zur Ermittlung der Sudhausgesamtausbeute. Eine genaue Umrechnung kann nur erfolgen, wenn Extrakt- und Wassergehalt des verwendeten Malzes bekannt sind.
Bestimmung der Sudhausausbeute/Heißwürzeausbeute zur Kontrolle der Sudhausarbeit
Ausschlagwürze nach Beendigung des Würzekochens vor Heißtrubabscheidung
Die Sudhausausbeute/Heißwürzeausbeute ist die Extraktmenge eines Sudes, bezogen auf die eingesetzte Rohstoffmenge. Zur Sudhausausbeute tragen im Wesentlichen das Malz, die Zumaischstoffe und die Arbeitsweisen bei.
Über den Vergleich mit der Laborausbeute von Malz und Zumaischstoffen ist eine Beurteilung der Sudhausarbeit möglich. Aus der Sudhausausbeute lässt sich aber nicht erkennen, welcher Anteil der Extraktverluste beim Maischen und beim Läutern entstanden ist. Hierzu ist eine Treberanalyse erforderlich.
Bestimmung der Kaltwürzeausbeute zur Kontrolle der Sudhausarbeit
Kühlmitte/Anstellwürze
Häufig wird anstelle der Sudhausausbeute die Kaltwürzeausbeute angegeben. Dies empfiehlt sich besonders bei Mitverwendung von Rohfrucht. Unter Extraktausbeute versteht man die Extraktmenge eines Sudes bezogen auf die mit den Rohstoffen eingesetzte Extraktmenge.
Bestimmung der Gärkellerausbeute zur Kontrolle der Sudhausarbeit
Kühlmitte/Anstellwürze
Die Gärkellerausbeute ergibt sich aus der Bestimmung der in den Gärkeller verbrachten Extraktmenge eines Sudes bezogen auf die eingesetzte Rohstoffmenge.
Die Methode beschreibt die Bestimmung des Extraktgehalts in Rohfrucht.
Unvermälzte Getreidearten wie Reis, Mais, Hirse, Gerste oder Stärkeprodukte, die in verschiedenen Verarbeitungsstufen (z.B. Grieß, Flocken) zur Bier- oder Getränkeherstellung eingesetzt werden sollen.
Nach Verkleisterung der Rohfruchtstärke wird diese durch Malzzusatz verflüssigt und verzuckert. Anschließend ist der Extraktgehalt wie bei der Malzanalyse zu bestimmen.
Die Methode beschreibt die Bestimmung des Extraktgehalts in Rohfrucht.
Nach Verkleisterung und Verflüssigung der Rohfruchtstärke durch Malzzusatz wird diese durch Malzzusatz verzuckert und der Extraktgehalt in Analogie zur Malzanalyse bestimmt.