R-100.02.005 [2022-03] Extraktgehalt von Rohfrucht – Methode nach DE CLERCK

Für Biere, die nicht nach dem Reinheitsgebot gebraut werden, kann auch Rohfrucht – entsprechend den nationalen Regelungen für die Herstellung [1] – zum Einsatz kommen.

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Aufgabenstellung/Zweck

Die Methode beschreibt die Bestimmung des Extraktgehalts in Rohfrucht.

Anwendungsbereich

Unvermälzte Getreidearten wie Reis, Mais, Hirse, Gerste oder Stärkeprodukte, die in verschiedenen Verarbeitungsstufen (z.B. Grieß, Flocken) zur Bier- oder Getränkeherstellung eingesetzt werden sollen.

Prinzip

Nach Verkleisterung der Rohfruchtstärke wird diese durch Malzzusatz verflüssigt und verzuckert. Anschließend ist der Extraktgehalt wie bei der Malzanalyse zu bestimmen.

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