Diese Prüfmethode dient dazu, eine mögliche Geruchs- und Geschmacksbeeinflussung eines in eine spritzlackierte und verschlossene Getränkedose gefüllten Getränks zu beurteilen.
Getränkedosen, die in der Brau- und Lebensmittelindustrie eingesetzt werden.
Geruch und Geschmack dürfen durch die Innenauskleidung der Dose und des Deckels nicht beeinflusst werden. Die Innenauskleidung muss daher den geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften der Europäischen Union und der jeweiligen Bestimmungsländer in der jeweils gültigen Fassung entsprechen. Außerdem sind die Bestimmungen der Kunststoffkommission beim BGVV (Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin) zu beachten.
Der sicherste Weg ist die vergleichende Verkostung eines in Dosen (Probe) und in Flaschen (Nullprobe) abgefüllten Mineralwassers bzw. Bieres gleichen Ursprungs und gleicher Behandlung.
Bestimmung des Gesamtgehaltes an Sauerstoff (gelöster und im Kopfraum) in abgefüllten Gebinden
Durch Schütteln des auf 20 °C gebrachten Flaschen- oder Dosenbieres wird der Sauerstoff zwischen Bier und Kopfraum in das Gleichgewicht gebracht (Henry-Dalton-Gesetz). Aus der anschließenden direkten Messung des Sauerstoffs im Bier oder im Kopfraum lässt sich der Gesamtsauerstoff unter Verwendung eines Tabellenwertes, welcher das Kopfraumvolumen (in % des Füllvolumens) berücksichtigt, berechnen.
Hopfenextrakt, der für die Verwendung in der Brau- und Lebensmittelindustrie vorgesehen ist.
Hopfenextrakte können vor der Abfüllung z.B. mit Glucosesirup auf einen bestimmten Alphagehalt standardisiert werden. Extrakt- und Glucosephase trennen sich üblicherweise wieder nach der Abfüllung, aus diesem Grunde sind die beiden Phasen vor der Analyse vollständig zu homogenisieren.
Diese Prüfmethode dient dazu, eine mögliche Geruchs- und Geschmacksbeeinflussung eines in eine spritzlackierte und verschlossene Getränkegroßdose gefüllten Getränks zu beurteilen.
Getränkegroßdosen, die in der Brau- und Lebensmittelindustrie eingesetzt werden.
Geruch und Geschmack dürfen durch die Innenauskleidung der Großdose und des Deckels nicht beeinflusst werden. Die Innenauskleidung muss daher den geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften der Europäischen Union und der jeweiligen Bestimmungsländer in der jeweils gültigen Fassung entsprechen. Außerdem sind die Bestimmungen der Kunststoffkommission beim BGVV (Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin) zu beachten.
Der sicherste Weg ist die vergleichende Verkostung eines in Dosen (Probe) und in Flaschen (Nullprobe) abgefüllten Mineralwassers bzw. Bieres gleichen Ursprungs und gleicher Behandlung.