B-590.10.024 [2020-10] Stammwürze, Extrakt und Alkohol – destillativ (Amtliche Methode)

Die Stammwürze ist definiert als Extraktgehalt (Summe der gelösten nichtflüchtigen Bestandteile) der ungegorenen Anstellwürze in GG-%.

Zwischen dem scheinbaren Extrakt (Es) als Ausdruck der Dichte, dem wirklichen Extrakt (Ew), dem Alkoholgehalt (A) des Bieres und dem Extraktgehalt vor der Gärung (Würze) bestehen gewisse rechnerische Beziehungen, die Balling in seiner Attenuationslehre niedergelegt hat.

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Aufgabenstellung/Zweck

Bestimmung/ Berechnung des Stammwürze-, Alkohol- und wirklichen Extraktgehaltes nach Destillation des Bieres, des Biermischgetränkes bzw. des Getränks

Anwendungsbereich

Bier, Biermischgetränke, Getränke

Prinzip

Nach Destillation der Probe lässt sich aus den Dichten des gewonnenen Destillates und des Destillationsrückstandes Stammwürze-, Alkohol- und wirklicher Extraktgehalt des Bieres des Biermischgetränkes bzw. Getränks bestimmen.

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