Die Verschmutzung eines Abwassers kann nicht auf direktem Wege gemessen werden. Als Maßeinheit dient vielmehr die Sauerstoffmenge, die benötigt wird, um die in einem Liter Abwasser enthaltenen Stoffe zu oxidieren. Bei der Bestimmung des „Biochemischen Sauerstoffbedarfs” handelt es sich um den Versuch, die in der natürlichen Selbstreinigung von Gewässern ablaufenden Oxidationsvorgänge im Laboratorium nachzuahmen.
Unter dem Biochemischen Sauerstoffbedarf (BSB) eines Wassers oder Abwassers wird die Menge an Sauerstoff verstanden, die von den Mikroorganismen verbraucht wird, um die in 1 l Wasser enthaltenen organischen Stoffe bei 20 °C oxidativ abzubauen. Die Zehrungsdauer beträgt im Allgemeinen fünf Tage (BSB5) und kann in speziellen Fällen einen anderen Zeitraum umfassen z. B. bei BSB2 zwei Tage, bei BSB20 20 Tage.
Da sich unter normalen Verhältnissen nur ca. 9 mg/l Sauerstoff im Wasser lösen, der Sauerstoffbedarf von Schmutzwasser aber im Allgemeinen um den 10- bis 100-fachen Wert höher liegt, muss in die Probe künstlich Sauerstoff eingebracht werden. Dies kann durch Mischen einer kleinen Abwassermenge mit sauerstoffhaltigem Reinwasser, als sogenannte Verdünnungsmethode, erfolgen.
Abwasser, das in der Brau- und Lebensmittelindustrie anfällt.
Das Untersuchungswasser wird mit sauerstoffreichem, „ausgezehrtem” Verdünnungswasser soweit verdünnt, dass nach der Zehrungszeit noch mindestens 2 mg Sauerstoff im Liter enthalten sind. Der gelöste Sauerstoff wird in der Verdünnung unmittelbar nach dem Ansetzen und nach fünf Tagen iodometrisch bzw. mit Sauerstoff-Elektroden bestimmt. Die Differenz zwischen den beiden Werten ergibt unter Berücksichtigung der Verdünnung den BSB5.