Für Biere, die nicht nach dem Reinheitsgebot gebraut werden, kann auch Rohfrucht – entsprechend den nationalen Regelungen für die Herstellung [1] – zum Einsatz kommen.
Ein gewisser Nachteil der beiden bereits beschriebenen Methoden (siehe R-100.02.005 Extraktgehalt von Rohfrucht – Methode nach De Clerck und R-100.03.005 Extraktgehalt von Rohfrucht – Methode mit Malzzusatz) ist darin zu sehen, dass der Fehler der Extraktgehaltsbestimmung des Malzes, welches als Verzuckerungsmittel verwendet wird, mit eingeht.
Ringanalysen des Analysenkommittees der EBC haben gezeigt, dass genauere Ergebnisse erzielt werden, wenn zum Stärkeabbau ein technisches Enzym (z. B. Termamyl) eingesetzt wird.
Diese enzymatische Methode wird vorerst allerdings nur für Mais und Maisprodukte empfohlen, da bei verschiedenen Reissorten Probleme auftreten können und bei Gerste als Rohfrucht eine Verlängerung der Filtrationszeit festgestellt wurde.
Unvermälzter Mais, der in verschiedenen Verarbeitungsstufen (z.B. Grieß, Flocken) zur Bier- oder Getränkeherstellung eingesetzt werden soll. Nicht für andere Rohfruchtarten geeignet.
Nach Abbau der Maisstärke durch Zusatz gereinigter hitzestabiler α-Amylase während eines 15-minütigen Kochprozesses und dem sich daran anschließenden Kongressmaischverfahren wird der Extraktgehalt bestimmt.