Hinsichtlich der Vorbeugung von Gärungsschwierigkeiten sollte eine möglichst geringe Anzahl an toten Hefen in verwendeten Betriebshefen vorhanden sein. Eine Anstellhefe sollte hierbei einen Totanteil von unter 2 % aufweisen, Ausschlussgrenze ab 5 %. Frische Propagationshefe sollte üblicherweise einen Totanteil von 0 % aufweisen.
Betriebshefen aus dem Brauereiprozess.
Lebende, atmende Zellen reduzieren das in die Zelle aufgenommene Methylenblau mit Hilfe von Dehydrogenasen zur farblosem Leukoform, sie sind blassblau gefärbt. Toten bzw. inaktiven Zellen fehlt die Dehydrogenase-Aktivität, sie färben sich intensiv blau.