W-050.02.020 [2005-08] Absetzbare Stoffe sowie deren Abdampf- und Glührückstand in Abwasser

Aufgabenstellung/Zweck

Durch Abscheiden der Sinkstoffe des Rohabwassers im Vorklärbecken tritt eine Verminderung der Verschmutzungswerte ein. Diese absetzbaren Stoffe im Rohabwasser, die durch zweistündiges Stehen lassen von 1 l der Probe im Imhoff-Trichter bestimmt werden, geben eine Berechnungsgrundlage für den Primärschlammanfall auf der Kläranlage, denn die Vorklärbecken der mecha­nischen Reinigungsstufe werden für eine Absetzzeit von ca. 2 Stunden aus­gelegt.

Neben dieser volumetrischen Bestimmung der absetzbaren Stoffe kann gra­vimetrisch nach dem Trocknen im Trockenschrank der Abdampfrückstand bzw. die Massenkonzentration ermittelt werden.

Weiterhin wird durch Ausglühen des Abdampfrückstandes im abwassertech­nischen Sinne eine Differenzierung der absetzbaren Stoffe in die sogenann­ten mineralischen Stoffe als Glührückstand sowie in die organischen Stoffe, errechnet als Glühverlust, vorgenommen.

Anwendungsbereich

Abwasser, das in der Brau- und Lebensmittelindustrie anfällt.

Prinzip

Gut durchmischtes Abwasser wird in einen Imhoff-Trichter gegeben und nach 2 h Absetzzeit das Volumen absetzbarer Stoffe an der Graduierung des Zylin­ders abgelesen.

Nach Abdekantieren der überstehenden Lösung werden die absetzbaren Stoffe quantitativ in eine Platinschale übergeführt, in der nach Trocknung bei 105 °C gewichtsanalytisch der Abdampfrückstand bestimmt wird.

Nach 30-minütigem Glühen im Muffelofen bei 550 °C erfolgt gravimetrisch die Bestimmung des Glührückstandes.

Der Glühverlust wird aus der Differenz zwischen Abdampfrückstand und Glührückstand errechnet.

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