Durch Abscheiden der Sinkstoffe des Rohabwassers im Vorklärbecken tritt eine Verminderung der Verschmutzungswerte ein. Diese absetzbaren Stoffe im Rohabwasser, die durch zweistündiges Stehen lassen von 1 l der Probe im Imhoff-Trichter bestimmt werden, geben eine Berechnungsgrundlage für den Primärschlammanfall auf der Kläranlage, denn die Vorklärbecken der mechanischen Reinigungsstufe werden für eine Absetzzeit von ca. 2 Stunden ausgelegt.
Neben dieser volumetrischen Bestimmung der absetzbaren Stoffe kann gravimetrisch nach dem Trocknen im Trockenschrank der Abdampfrückstand bzw. die Massenkonzentration ermittelt werden.
Weiterhin wird durch Ausglühen des Abdampfrückstandes im abwassertechnischen Sinne eine Differenzierung der absetzbaren Stoffe in die sogenannten mineralischen Stoffe als Glührückstand sowie in die organischen Stoffe, errechnet als Glühverlust, vorgenommen.
Abwasser, das in der Brau- und Lebensmittelindustrie anfällt.
Gut durchmischtes Abwasser wird in einen Imhoff-Trichter gegeben und nach 2 h Absetzzeit das Volumen absetzbarer Stoffe an der Graduierung des Zylinders abgelesen.
Nach Abdekantieren der überstehenden Lösung werden die absetzbaren Stoffe quantitativ in eine Platinschale übergeführt, in der nach Trocknung bei 105 °C gewichtsanalytisch der Abdampfrückstand bestimmt wird.
Nach 30-minütigem Glühen im Muffelofen bei 550 °C erfolgt gravimetrisch die Bestimmung des Glührückstandes.
Der Glühverlust wird aus der Differenz zwischen Abdampfrückstand und Glührückstand errechnet.