Die Methode beschreibt die Beurteilung der Migration von Acetaldehyd aus PET-Gebinden. Die abgefüllten Getränke dürfen durch die PET-Flaschen keine Geruchs- oder Geschmacksbeeinflussung erfahren.
Betriebe der Lebensmittelindustrie, die Getränke in PET-Flaschen abfüllen.
Bei der Herstellung von Polyethylentherephthalat (PET) entsteht Acetaldehyd, welcher in den Wänden der Flaschen eingeschlossen wird und in das Füllgut migrieren kann. Hierbei handelt es sich um Konzentrationen im unteren μg/l-Bereich, die sich qualitätsmindernd auf das Produkt auswirken, jedoch keine gesundheitliche Gefahr darstellen. Der leichtflüchtige Acetaldehyd mit einem Siedepunkt von 21 °C weist einen intensiv süßlichen, fruchtigen Geruch auf, der als grüner Apfel beschrieben wird. Der Geruchsschwellenwert von Acetaldehyd in Wasser liegt zwischen 7,9 und 120 μg/l. Erfahrene Sensorikpanels können Acetaldehyd zwischen 10 und 20 μg/l erkennen. Auf dieser Grundlage hat die Genossenschaft Deutscher Mineralbrunnen (GDB) einen Richtwert von 10 μg/l vorgeschlagen, bei dessen Unterschreitung von einer geschmacklichen Unbedenklichkeit und somit nicht von einem qualitätsmindernden Einfluss durch Acetaldehyd auszugehen ist.
Die Migrationsrate des Acetaldehyds ist abhängig von der Ausgangskonzentration des Acetaldehyds im PET-Material, der Lagerzeit und Lagertemperatur, des Flaschengewichts und der Flaschengeometrie. Ein höheres Oberflächen-Volumen-Verhältnis führt zu einer stärkeren Migration des Acetaldehyds. Durch den Einsatz von Blockersubstanzen, wie Anthranilsäureamid, während der PET-Flaschenherstellung kann der Übergang von Acetaldehyd minimiert werden. Doch gerade bei den Einwegflaschen wird häufig aus Kostengründen auf den Einsatz verzichtet. Zudem haben der CO2-Gehalt des Getränks und die Lichteinstrahlung einen Einfluss auf die Acetaldehydkonzentration.
Die Methode beschreibt die Beurteilung der Verschleppung von Aromen aus PET-Gebinden. Die abgefüllten Getränke dürfen durch die PET-Flaschen keine Geruchs- oder Geschmacksbeeinflussung erfahren.
Betriebe der Lebensmittelindustrie, die Getränke in PET-Flaschen abfüllen.
Die zunehmende Vielfältigkeit an verschiedenen Produkten mit besonderen Aroma-Rezepturen bzw. sehr intensiven Aromen in Kombination mit der Verwendung von PET-Mehrweggebinden stellt neue Anforderungen an den PET-Gebindehersteller und Getränkehersteller bzw. -abfüllbetrieb. Aufgrund der geringeren Hitzestabilität dieser Mehrwegsysteme gestaltet sich das Reinigen komplizierter und erhöht dadurch die Möglichkeit eines Übertragens oder Verschleppens von aromatischen Substanzen von einem Produkt in ein anderes Produkt. Dieser Vorgang wird international als „Carry-over“-Effekt bezeichnet.
Der Verwendungsmissbrauch der PET-Mehrweggebinde durch Kunden, die das Gebinde zur Aufbewahrung von stark aromatischen Substanzen oder Chemikalien verwenden, sind ein Grund, einen solchen Effekt zu verursachen. Jedoch nicht nur der Eintrag aus vorher abgefüllten Produkten, sondern adsorptive Substanzen im System (Dichtungsmaterialien usw.), eine ungenügende Reinigung bzw. eventuell vorhandene Totvolumen im Tank-, Aggregat- oder Leitungssystem können ebenfalls die Ursache für den Eintrag unerwünschter Aromakomponenten sein. Insbesondere im Bereich der Abfüllung können somit Wechsel von stark aromatischen zu weniger stark aromatischen Getränkeabfüllungen einen „Carry-over“ erzeugen.