Dieses Verfahren stellt eine Voruntersuchung dar, mit dem diejenigen Proben ausgeschaltet werden können, die weniger als 50 ng/l PAK enthalten. Bei höheren Konzentrationen muss die quantitative Bestimmung nach W-010.06.120 Quantitative Determination of Polycyclic Aromatic Hydrocarbons (PAH) in Drinking Water durchgeführt werden.
Trinkwasser, das in der Brau- und Lebensmittelindustrie verwendet wird.
Die Bestimmung erfolgt mittels HPLC. Das analytische Interesse an diesen mehrkernigen Aromaten ist darauf zurückzuführen, dass diese toxisch, teils cancerogen wirkenden Substanzen aus unterschiedlichen Emissionsquellen an die Umwelt abgegeben werden. Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) kommen in fast allen Gewässern sowohl ungelöst an Feststoffe (Sedimente, Schwebstoffe) adsorbiert, als auch in Wasser gelöst vor. Eine Differenzierung zwischen ungelösten und gelösten PAK, die bei der Analyse von Oberflächenwasser oder Abwasser erwünscht sein kann, wird bei der Trinkwasseruntersuchung nicht vorgenommen.
Die Trinkwasserverordnung fordert die Bestimmung von fünf polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, nämlich
Benzo-(b)-fluoranthen
Benzo-(ghi)-perylen
Benzo-(a)-pyren
Benzo-(k)-fluoranthen
Indeno-(1,2,3-cd)-pyren
Durch die Extraktion mit Cyclohexan und Eindampfen werden die PAK angereichert. Die Auftrennung erfolgt durch Hochleistungs-Dünnschichtchromatographie, die Auswertung durch Betrachten im UV-Licht und Vergleich der Rf-Werte mit den Vergleichssubstanzen.