Die Methode beschreibt die Durchführung einer Verkostung mit dem DLG-Prüfschema für Bier.
Bier
Nach dem DLG-Prüfschema (DLG = Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft) für Bier werden die Kriterien Geruch, Reinheit des Geschmacks, Vollmundigkeit, Rezenz und die Qualität der Bittere jeweils mittels einer Skala von 1 bis 5 bewertet. Eventuell vorhandene Geruchs- und Geschmacksfehler sind zu beschreiben, wobei eine Vielzahl an Möglichkeiten bereits vorgegeben ist. Die Beurteilung der Vollmundigkeit orientiert sich an der Biersorte. Bei der Bewertung der Bittere ist nur deren Qualität, nicht aber deren Intensität ausschlaggebend.
Die Methode beschreibt die Durchführung einer Verkostung mit dem DLG-Prüfschema für Biermischgetränke.
Biermischgetränke
Als Teil der DLG-Qualitätsprüfung für Bier sieht der Prüfbeleg für Biermischgetränke die folgenden Prüfkriterien vor:
Geruch:
Als fehlerfrei gelten Produkte, die einen reintönigen, typisch fruchtig-aromatischen Geruch aufweisen. Bei Vorliegen einer Überaromatisierung bzw. bei oxidierten oder dumpfen Noten sind Abwertungen vorzunehmen.
Reinheit des Geschmacks:
Auch hier ist bei einem reintönigen, aromatischen Geschmack zusammen mit einem ausgewogenen Zucker-Säure-Verhältnis die Höchstnote zu vergeben. Bei Überaromatisierungen, Geschmacksfehlernoten oder zu starker Wahrnehmung der relevanten Grundgeschmackseigenschaften (süß, sauer, bitter) muss dies als Geschmacksfehler dokumentiert werden.
Rezenz:
Die Bewertung der Rezenz erfolgt anhand der 5-Punkte-Skala mit den Eckpunkten „angenehm rezent“ (5) bis „sehr schal“ (1).
Harmonie:
Der Gesamteindruck wird über die Harmonie erfasst.
Die Methode beschreibt die Durchführung einer Verkostung mit dem DLG-Prüfschema für verschiedene Wässer.
Wasser, Tafelwasser, Mineralwasser, aromatisierte Wässer
Das DLG-Prüfschema für Wasser teilt sich im Wesentlichen auf in die Bereiche Geruch und Geschmack. Das Aussehen wird bei eventuellen Abweichungen durch verbale Erläuterungen bewertet.
Geruch
Die Höchstpunktezahl wird bei einem reinen Geruchseindruck ohne Fremdnoten vergeben.
Abwertungen können über „noch rein“ bzw. „Fremdgeruch“ erfolgen, wobei letztere noch konkret beschrieben werden sollten.
Im Extremfall kann das Produkt als „nicht bewertbar“ eingestuft werden. Ergänzend können Geruchsfehler unter „sonstige Mängel“ dokumentiert werden.
Geschmack
Aus Sicht der DLG erhält ein Wasser die Höchstpunktzahl, wenn es „rein, typisch“ und „ausgewogen“ schmeckt. Abweichungen in diesen Attributen bzw. fehlende Frische, Einseitigkeit und Fremdgeschmäcker sollten zu Abwertungen führen.
Eine Abgrenzung der Attribute „nicht ganz typisch“, „nicht ganz frisch“ und „nicht ganz ausgewogen“ ist aufgrund des doch sehr hedonisch-allgemeinen Charakters der Begriffe schwierig.
Die Methode beschreibt die Durchführung einer Verkostung mit dem DLG-Prüfschema für alkoholfreie Erfrischungsgetränke.
Alkoholfreie Getränke (Limonaden, Brausen, Fruchtsaftgetränke)
Das DLG-Prüfschema für alkoholfreie Erfrischungsetränke (AfG) teilt sich auf in die folgenden vier Abschnitte:
- Aussehen/Klarheit
- Geruch
- Geschmack
- Harmonie
Für die Gesamtbewertung werden nur die Eigenschaftsgruppen Geruch, Geschmack und Harmonie berücksichtigt. Eventuelle Auffälligkeiten im Aussehen werden als Bemerkungen festgehalten.
- die Geruchsausprägung ist ein Maß für die Authentizität bzw. Eindeutigkeit der deklarierten Geruchsrichtung. Da der Verbraucher dem Produkt mit einer durch das Etikett, die Produktbeschreibungen und ggf. durch die erkennbare Farbe des Produktes bestimmten Erwartungshaltung begegnet, muss das Produkt sensorisch diese Erwartung erfüllen, da ansonsten möglicherweise kein Wiederkauf erfolgt. Somit muss die Ausprägung in vollem Maße der kommunizierten Geruchsrichtung entsprechen
- die Fruchtigkeit stellt eine wesentliche Grundeigenschaft von Erfrischungsgetränken dar. Allerdings sollte der naturgemäß niedrige Fruchtgehalt dieser Kategorie zu einer maßstabsgerechten Bewertung dieses Attributs führen
- der Begriff „reintönig“ kann als Überbegriff für das Fehlen von Fehlaromanoten betrachtet werden. Bei einer fehlerfreien Aromaausprägung ist hier die Höchstnote zu vergeben
- unter „typisch“ ist die aus Sicht des Verbrauchers authentische Ausprägung einer bestimmten Aromarichtung zu verstehen, d. h., ein Apfelfruchtsaftgetränk sollte von einem Verbraucher ohne Kenntnis der Produktkennzeichnung als Apfelprodukt erkennbar sein
- die „Frische“ ist im vorliegenden Zusammenhang als „Natürlichkeit“ zu verstehen, d. h., die Aromaausprägung soll der des natürlichen Rohstoffes entsprechen. Allerdings sind hier Zugeständnisse an die Produktkategorie und die entsprechenden rechtlichen Beschränkungen (insbesondere hinsichtlich des Saftgehaltes) unvermeidlich
- das Attribut „einseitig“ beschreibt eine zu starke Beschränkung auf eine einzelne aromatypische Eigenschaft ohne charakteristische Nebennoten zu berücksichtigen
- eventuelle Fremdnoten im Geruch bzw. Geschmack sollten zu Abzügen führen, wobei es sich hierbei nicht unbedingt um Aromafehler, sondern auch um unerwartete Fruchtnoten handeln kann
- eine Abwertung in Richtung des Begriffes „oxidativ“ kann erfolgen, wenn ein eventuell erfolgter Aromenabbau sensorisch bemerkbar wird
- Abwertungen können überdies bei Auftreten eines „schalen“ bzw. „dumpf/muffigen“ Beigeschmacks vergeben werden
- zudem sollte eine (unnatürliche) Überaromatisierung zur Abwertung führen
- unüblich starke Ausprägungen der für alkoholfreie Getränke üblichen Grundgeschmackseigenschaften können bei den Eigenschaften „süß“, „sauer“ (bzw. übersäuert) und „bitter“ vermerkt werden
- insbesondere bei Bitterkomponenten oder sauren Zitrusprodukten ist eine untypisch starke adstringierende Note zu dokumentieren
- die abschließende Beurteilung der „Harmonie“ sollte im Rahmen eines Gesamturteils die Bewertungen der vorherigen Attribute anteilsmäßig berücksichtigen
Problematisch kann die kategorieübergreifende Definition eines einzigen Verkostungsschemas für die heterogene Gruppe der Erfrischungsgetränke sein. Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass schon allein die Betrachtung der drei wichtigen Produktgruppen der Orangen-, Zitronen- und Colalimonaden deutlich unterschiedliche bzw. differenzierte Anforderungen an die sensorische Sprache bzw. die anzuwendenden Qualitätskriterien legen, die durch die recht allgemein gehaltenen Kriterien des Prüfschemas nur teilweise erfasst werden können.