Die Gruppe der Biermischgetränke lässt sich grob in drei Gruppen aufteilen:
Jede dieser Gruppen stellt besondere Anforderungen sowohl an die zu verwendenden Attribute als auch an den Testaufbau, der hinsichtlich der Probenanzahl und der Planung der Verkostungssitzungen unter anderem auch den Alkoholgehalt der Proben berücksichtigen sollte.
Die Methode beschreibt die Durchführung einer Verkostung mit dem DLG-Prüfschema für Biermischgetränke.
Biermischgetränke
Als Teil der DLG-Qualitätsprüfung für Bier sieht der Prüfbeleg für Biermischgetränke die folgenden Prüfkriterien vor:
Geruch:
Als fehlerfrei gelten Produkte, die einen reintönigen, typisch fruchtig-aromatischen Geruch aufweisen. Bei Vorliegen einer Überaromatisierung bzw. bei oxidierten oder dumpfen Noten sind Abwertungen vorzunehmen.
Reinheit des Geschmacks:
Auch hier ist bei einem reintönigen, aromatischen Geschmack zusammen mit einem ausgewogenen Zucker-Säure-Verhältnis die Höchstnote zu vergeben. Bei Überaromatisierungen, Geschmacksfehlernoten oder zu starker Wahrnehmung der relevanten Grundgeschmackseigenschaften (süß, sauer, bitter) muss dies als Geschmacksfehler dokumentiert werden.
Rezenz:
Die Bewertung der Rezenz erfolgt anhand der 5-Punkte-Skala mit den Eckpunkten „angenehm rezent“ (5) bis „sehr schal“ (1).
Harmonie:
Der Gesamteindruck wird über die Harmonie erfasst.