S-590.77.700 [2013-02] DLG-Prüfschema für Wasser

Trinkwasser soll nach DIN 2000:2000-10 keimarm und appetitlich sein und zum Genuss anregen. Es soll farblos, kühl, geruchlos und geschmacklich einwandfrei sein.

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Aufgabenstellung/Zweck

Die Methode beschreibt die Durchführung einer Verkostung mit dem DLG-Prüfschema für verschiedene Wässer.

Anwendungsbereich

Wasser, Tafelwasser, Mineralwasser, aromatisierte Wässer

Prinzip

Das DLG-Prüfschema für Wasser teilt sich im Wesentlichen auf in die Bereiche Geruch und Geschmack. Das Aussehen wird bei eventuellen Abweichungen durch verbale Erläuterungen bewertet.

Geruch

Die Höchstpunktezahl wird bei einem reinen Geruchseindruck ohne Fremdnoten vergeben.

Abwertungen können über „noch rein“ bzw. „Fremdgeruch“ erfolgen, wobei letztere noch konkret beschrieben werden sollten.

Im Extremfall kann das Produkt als „nicht bewertbar“ eingestuft werden. Ergänzend können Geruchsfehler unter „sonstige Mängel“ dokumentiert werden.

Geschmack 

Aus Sicht der DLG erhält ein Wasser die Höchstpunktzahl, wenn es „rein, typisch“ und „ausgewogen“ schmeckt. Abweichungen in diesen Attributen bzw. fehlende Frische, Einseitigkeit und Fremdgeschmäcker sollten zu Abwertungen führen.

Eine Abgrenzung der Attribute „nicht ganz typisch“, „nicht ganz frisch“ und „nicht ganz ausgewogen“ ist aufgrund des doch sehr hedonisch-allgemeinen Charakters der Begriffe schwierig.

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