Die Methoden der Würzeanalyse sind beispielhaft beschrieben für Würzen, die nach dem Kongressmaischverfahren hergestellt wurden. Diese Methoden können analog auch für Würzen angewendet werden, die mit anderen Maischverfahren, insbesondere mit einem isothermen 65-°C-Maischeverfahren, gewonnen wurden. Nicht übertragbar sind Normwerte, die in den Methodenbeschreibungen für Kongresswürzen aufgeführt sind.
Als Spezialmalze gelten vor allem Karamell- und Röstmalze (früher gebräuchliche Bezeichnung: Farbmalz). Des Weiteren fallen Rauch-, Sauer- und Diastasemalz sowie Brüh- und Spitzmalz unter den Begriff der Spezialmalze.
Die Methode beschreibt die Bestimmung des Extraktgehalt von Röst- und Karamellmalz mittels eines modifizierten Kongressmaischverfahrens.
Röst- und Karamellmalz, das für die Verwendung in der Brau- und Lebensmittelindustrie vorgesehen ist.
Helles Malz, von dem Wasser-, Extraktgehalt und Farbe bekannt sind, wird zusammen mit dem Röst- bzw. Karamellmalz nach dem Kongressmaischverfahren gemaischt. Von der Würze wird unter Berücksichtigung der entsprechenden Analysenwerte des hellen Malzes der Extrakt bestimmt.