Für Biere, die nicht nach dem Reinheitsgebot gebraut werden, kann auch Rohfrucht – entsprechend den nationalen Regelungen für die Herstellung [1] – zum Einsatz kommen.
Die Methode beschreibt die Bestimmung des Wassergehalts von Rohfrucht. Bei Mais erfolgt die Bestimmung des Wassergehaltes gemäß ISO-Norm 6540 [1].
Unvermälzte Getreidearten wie Reis, Mais, Hirse, Gerste oder Stärkeprodukte, die in verschiedenen Verarbeitungsstufen (z.B. Grieß, Flocken) zur Bier- oder Getränkeherstellung eingesetzt werden sollen.
Zur Ermittlung des Wassergehaltes in der Rohfrucht wird Rohfruchtschrot wird bei definierter Temperatur innerhalb einer festgelegten Zeit in einem elektrisch beheizten Lufttrockenschrank getrocknet.
Der Wassergehalt wird durch Differenzwägung ermittelt.
Bei Rohfrucht über 17 % Wassergehalt (bei Mais über 15 %) muss eine Vortrocknung der ganzen Körner erfolgen.