Zum Süßen von brennwertverminderten, nichtalkoholischen Getränken auf Fruchtsaftbasis sind in der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe folgende Süßstoffe aufgeführt:
Bestimmung von Neohesperidindihydrochalcon mittel HPLC
Geeignet für AFG und Biermischgetränke
Neohesperidindihydrochalcon wird mittels Umkehrphasen-HPLC von der Matrix getrennt und mit einem UV-Detektor bestimmt.