Bestimmung der Bittereinheiten in Bier, Biermischgetränken und Würzen.
Nicht geeignet für Biere, Biermischgetränke und Würzen welche Saccharin, p‑Hydroxybenzoesäure-Ester, Salicylsäure oder Sorbinsäure enthalten.
Die Bitterstoffe, hauptsächlich iso-α-Säuren, werden mit iso-Oktan aus der angesäuerten Probe extrahiert und ihre Konzentration im Auszug spektralphotometrisch bestimmt [1].
Die Methode beschreibt die Durchführung einer Verkostung mit dem Schema für hopfenbetonte Biere.
Bier
Kaltner (2000) entwickelte für hopfenbetonte Biere ein Verkostungsschema, das einerseits, basierend auf der DLG-Verkostung Bier (siehe Methode S.590.53.700 Einzelprobenprüfung zur Qualitätskontrolle von Bier - DLG-Prüfschema für Bier), die Kriterien Geruch, Geschmack, Vollmundigkeit, Rezenz und Bittere in den Notenstufen 1 bis 5 in Halbnotenschritten bewertet, wobei 5 als „rein“ und 1 als „mit starken Fehlern behaftet“ gilt. Anderseits werden die Qualität und Güte des Hopfenaromas und der Bittere beurteilt. Beim Hopfenaroma wird zusätzlich zwischen Geruch und Geschmack unterschieden. Seine Bewertung erfolgt auch hier von 1 bis 5, wobei bei der Intensität 5 als „parfümartig“ und 1 als „nicht wahrnehmbar“ und bei der Güte 5 als „angenehm“ und 1 als „unangenehm“ betrachtet werden. Zusätzlich kann der Eindruck der Güte frei beschrieben werden. Die Intensität der Bittere wird ebenfalls von 1 bis 5 bewertet. Hierbei wird der Eindruck „sehr stark“ mit 5 und der Eindruck „sehr schwach“ mit 1 beurteilt.
Die Güte der Bittere wird graphisch dargestellt und dabei mit folgenden Ausdrücken beschrieben:
zerfallen (geringe Intensität)
fein, harmonisch (mittlere Intensität und mittlere Persistenz)
hart (hohe Intensität und kurze Persistenz)
nachhängend (hohe Intensität und lange Persistenz)