B-590.80.530 [2020-10] Vergärbarer Extrakt

Aufgabenstellung/Zweck

Bestimmung des vergärbaren Extraktes von Bier und Würze

Anwendungsbereich

Geeignet für alle Biere und Würzen

Prinzip

Bier bzw. Würze wird in einem Erlenmeyerkolben nach Zugabe von Hefe unter Rühren endvergoren. Aus der Differenz des Extraktes vor der Gärung (Stammwürze) und nach der Gärung wird der Endvergärungsgrad berechnet.

Wirklicher Extrakt minus scheinbaren Extrakt des (vorher entalkoholisierten) endvergorenen Bieres ergibt den Wert „scheinbar vergoren“, weil sich bei der Endvergärung Alkohol gebildet hat.

>Der Anteil, welcher wirklich vergoren worden ist, ergibt sich durch Multiplikation mit dem Faktor 0,81, welcher in Beziehung steht zum sog. Attenuationsquotienten q [1, 2].

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