Der Maßstab für die Menge der vergärbaren bzw. vergorenen Kohlenhydrate der Würze bzw. des Bieres ist der Vergärungsgrad. Man versteht hierunter diejenige Zahl, die angibt, um wie viel der ursprünglich vorhandene Extrakt (Stammwürzegehalt) durch die Vergärung abgenommen hat.
Der Endvergärungsgrad zeigt an, wie viel Extrakt in der Würze maximal vergärbar ist.
Der Gärkellervergärungsgrad gibt an, wie viel Extrakt bis zum Ende der Hauptgärung vergoren wurde.
Der Ausstoßvergärungsgrad gibt an, wie viel Extrakt bis zum Ende der Lagerung vergoren wurde.
Bestimmung des maximal in einer Würze bzw. einem Bier vergärbaren Extraktes. Diese Methode kann bei Bieren und bei Würzen bis zu einer Stammwürze von 14 GV‑% angewendet werden.
Würze, Bier
(Gekochte) Würze oder Bier wird in einem Erlenmeyerkolben nach Zugabe abgenutschter Hefe (16 g/100 ml) unter Rühren in etwa 7 h endvergoren. Aus der Differenz des Extraktes vor der Gärung (Stammwürze) und nach der Gärung wird der Endvergärungsgrad berechnet. [1, 2, 3]