Das in der Brauerei und zur Limonadenherstellung verwendete Wasser muss ebenso wie das Trinkwasser neutral in Geruch und Geschmack sein.
Wasser, das in der Brau- und Lebensmittelindustrie verwendet wird.
Die qualitative Überprüfung erfolgt nach Schütteln in einer geruchsfreien verschlossenen Flasche. Bei der quantitativen Bestimmung wird der Geruchsschwellenwert eines Wassers bestimmt, das einen Geruch hat. Hierzu wird das Wasser, das mit einem Geruch behaftet ist, mit geruchsfreiem Wasser soweit verdünnt, dass der Geruch gerade noch wahrnehmbar ist (von mindestens drei Personen). Man bezeichnet das Verhältnis des Gesamtvolumens (mit Geruch behaftetes Wasser + geruchsfreies Wasser) zum Volumen der in der Mischung enthaltenen Wasserprobe als Geruchsschwellenwert. Die Geschmacksprüfung ist stets nach der Geruchsprüfung durchzuführen, da die Geruchsempfindungen durch den Geschmack beeinflusst werden.