Dimethyldicarbonat ist als Lebensmittelzusatzstoff der Nummer E 242 als deklarationsfreies 'Kaltentkeimungsmittel' zugelassen.
DMDC (Velcorin®) wird zur Kaltentkeimung von alkoholfreien Erfrischungsgetränken verwendet.
Im Wesentlichen tötet es Hefen, Bakterien und Schimmelpilze ab. Es wirkt wenig gegen Schimmelpilzsporen und Ascosporen von Hefen. Einige Lactobacillus-Spezies zeigen erhöhte Resistenz gegenüber Velcorin®.
Die Zugabe von Dimethyldicarbonat (DMDC) ist in Deutschland nach § 5 der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung für nichtalkoholische, aromatisierte Getränke, alkoholfreien Wein und Flüssigteekonzentrat zugelassen. Zusätzlich dürfen Biermisch-Getränke sowie Cider und Wein behandelt werden.
Die bakterielle Ausgangsbelastung sollte weniger als 500 Keime/cm3 betragen.
Bei den genannten Getränken dürfen maximal 250 mg/l zugesetzt werden. Laut EG-Verordnung VO (EG) 606/2009 (EU-ÖnologiekodexVO) Anhang IA Nr. 34 ist Dimethyldicarbonat bei zum unmittelbaren menschlichen Verbrauch bestimmtem Traubenmost, bei Tafelwein, Schaumwein, Perlwein, Likörwein und Qualitätswein zugelassen. Es dürfen maximal 200 mg/l zugesetzt werden, und im fertigen Produkt darf kein Dimethyldicarbonat mehr nachweisbar sein. Bisher war der Einsatz ab einen Restzuckergehalt von 5 g/l des Weines gestattet, nach der neuesten Verordnung (EG) Nr. 315/2012 (Anhang 6) darf DMDC nur mehr bei halbtrockenen, lieblichen und Süßweinen eingesetzt werden.
Dimethyldicarbonat (Velcorin®) zerfällt in wässrigen Lösungen rasch und praktisch vollständig in Kohlensäure und Methanol. Zudem bilden sich geringe Mengen an Ethylmethylcarbonat (EMC) aus der Reaktion von DMDC mit Ethanol, das mittels GC-MS nachgewiesen werden kann [2]. Der Gehalt an zugesetztem DMDC kann über die Gehaltsbestimmung von EMC und Ethanol ermittelt werden. Über die quantitative Methanolbestimmung mittels GC kann die Velcorin®-Dosage überprüft werden. Hierbei muss jedoch der Methanolgehalt des Produkts vor Velcorin®-Dosage berücksichtigt werden.
Es ergibt sich aus folgender Reaktionsgleichung ein Faktor von 2,0925.
Bestimmung der Velcorin®-Dosage
Aromatisierte Getränke, Flüssigteekonzentrat, Fruchtwein, alkoholfreier Wein
DMDC (Velcorin®) wird zur Kaltentkeimung von alkoholfreien Erfrischungsgetränken verwendet. Im Wesentlichen tötet es Hefen, Bakterien und Schimmelpilze ab. Es wirkt wenig gegen Schimmelpilzsporen und Ascosporen von Hefen. Einige Lactobacillus-Spezies zeigen erhöhte Resistenz gegenüber Velcorin®.
Die Ausgangskeimbelastung sollte geringer als 500 Keime/cm3 sein.
Gemäß Verordnung EG 1129/2011 [1] dürfen nichtalkoholische aromatisierte Getränke, alkoholfreier Wein und Flüssigteekonzentrate mit bis zu 250 mg/l DMDC versetzt werden.
Dimethyldicarbonat (Velcorin®) zerfällt in wässrigen Lösungen rasch und praktisch vollständig in Kohlensäure und Methanol. Zudem bilden sich geringe Mengen an Ethylmethylcarbonat (EMC) aus der Reaktion von DMDC mit Ethanol, das mittels GC-MS nachgewiesen werden kann [2]. Der Gehalt an zugesetztem DMDC kann über die Gehaltsbestimmung von EMC und Ethanol ermittelt werden. Über die quantitative Methanolbestimmung mittels GC kann die Velcorin®-Dosage überprüft werden. Hierbei muss jedoch der Methanolgehalt des Produkts vor Velcorin®-Dosage berücksichtigt werden.