Zahlreiche Getränke, wie z. B. Multivitaminsäfte und Sportlergetränke, werden mit Vitaminen angereichert. Der Zusatz von Vitaminen und deren Auslobung ist nur ab einer sogenannten „signifikanten Menge“ möglich, die in Anhang XIII der LebensmittelinformationsVO 1169/2011 definiert ist. Sie beträgt bei Getränken min. 7,5 %/100 ml bzw. bei Einzelportionspackungen min. 15 %/Portion der Nährwertbezugswerte (NRV=Nutrition refernce values).
Referenzmengen für die tägliche Zufuhr von Vitaminen:
Bestimmung des zugesetzten Vitamin E mittels HPLC
Geeignet für AFG, Säfte, Grundstoffe, Vitaminpulver
α‑Tocopherol und α‑Tocopherol-Acetat werden mittels HPLC an Umkehrphasen getrennt und mit Hilfe eines Fluoreszenz- oder UV-Detektors bestimmt.