B-590.47.131 [2020-10] Niacin – HPLC

Zahlreiche Getränke, wie z. B. Multivitaminsäfte und Sportlergetränke, werden mit Vitaminen angereichert. Der Zusatz von Vitaminen und deren Auslobung ist nur ab einer sogenannten „signifikanten Menge“ möglich, die in Anhang XIII der LebensmittelinformationsVO 1169/2011 definiert ist. Sie beträgt bei Getränken min. 7,5 %/100 ml bzw. bei Einzelportionspackungen min. 15 %/Portion der Nährwertbezugswerte (NRV=Nutrition refernce values).

Referenzmengen für die tägliche Zufuhr von Vitaminen:

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Aufgabenstellung/Zweck

Bestimmung des Gehaltes an zugesetztem Niacin mittels HPLC

Anwendungsbereich

Geeignet für AFG, Säfte, Grundstoffe, Vitaminpulver

Prinzip

Niacin wird mit Ionenpaar-RP-HPLC getrennt und über UV-Absorption detektiert. Die Quantifizierung erfolgt über den Vergleich mit externen Standards. Die Identität der Substanzen kann, falls erforderlich, über einen Spektrenvergleich bestätigt werden.

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