Zahlreiche Getränke, wie z. B. Multivitaminsäfte und Sportlergetränke, werden mit Vitaminen angereichert. Der Zusatz von Vitaminen und deren Auslobung ist nur ab einer sogenannten „signifikanten Menge“ möglich, die in Anhang XIII der LebensmittelinformationsVO 1169/2011 definiert ist. Sie beträgt bei Getränken min. 7,5 %/100 ml bzw. bei Einzelportionspackungen min. 15 %/Portion der Nährwertbezugswerte (NRV=Nutrition refernce values).
Referenzmengen für die tägliche Zufuhr von Vitaminen:
Bestimmung des Gehaltes an Provitamin A
Geeignet für AFG, Säfte
Die Carotinoide der Saftprobe werden mit Carrez-Reagenz gefällt. Die in Lösung verbleibenden Störsubstanzen werden abdekantiert. Der Carrez-Niederschlag wird mit Tetrahydrofuran und Aceton extrahiert und photometrisch bestimmt. Zur exakten Analyse der Carotinoide wird der Extrakt mit der HPLC analysiert.