Zahlreiche Getränke, wie z. B. Multivitaminsäfte und Sportlergetränke, werden mit Vitaminen angereichert. Der Zusatz von Vitaminen und deren Auslobung ist nur ab einer sogenannten „signifikanten Menge“ möglich, die in Anhang XIII der LebensmittelinformationsVO 1169/2011 definiert ist. Sie beträgt bei Getränken min. 7,5 %/100 ml bzw. bei Einzelportionspackungen min. 15 %/Portion der Nährwertbezugswerte (NRV=Nutrition refernce values).
Referenzmengen für die tägliche Zufuhr von Vitaminen:
Bestimmung des Gehaltes an Provitamin A
Geeignet für AFG und Säfte, die außer β-Carotin keine weiteren Carotinoide enthalten.
Die petroletherlöslichen Carotinoide werden beim Klären mit Carrez-I- und Carrez-II-Lösung quantitativ mit Zinkhexacyanoferrat (II) adsorptiv ausgefällt. Aus dem Niederschlag werden sie mit Aceton herausgelöst und anschließend in Petrolether überführt. Aus dieser Petroletherlösung wird der Gesamtcarotinoid-Gehalt photometrisch bestimmt.