Zahlreiche Getränke, wie z. B. Multivitaminsäfte und Sportlergetränke, werden mit Vitaminen angereichert. Der Zusatz von Vitaminen und deren Auslobung ist nur ab einer sogenannten „signifikanten Menge“ möglich, die in Anhang XIII der LebensmittelinformationsVO 1169/2011 definiert ist. Sie beträgt bei Getränken min. 7,5 %/100 ml bzw. bei Einzelportionspackungen min. 15 %/Portion der Nährwertbezugswerte (NRV=Nutrition refernce values).
Referenzmengen für die tägliche Zufuhr von Vitaminen:
Bestimmung des Gehaltes an Carotinoiden und Provitamin A
Geeignet für AFG, Säfte
Die Carotinoide werden mit Lösungsmittel extrahiert. Aus dieser Lösung wird der Gesamtcarotinoid-Gehalt photometrisch bestimmt. Nach dem Aufnehmen in Ethanol wird der Gehalt an β-Carotin und α-Carotin mittels HPLC durch Trennung an einer C30-Phase bestimmt. Der Gehalt an Vitamin A wird anschließend berechnet.