Zum Süßen von brennwertverminderten, nichtalkoholischen Getränken auf Fruchtsaftbasis sind in der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe folgende Süßstoffe aufgeführt:
Bestimmung von Cyclamat mittels Photometrie
Geeignet für Biermischgetränke und AFG
Cyclamat reagiert mit Natriumhypochlorit zu N,N-Dichlorocyclohexylamin. Durch Extraktion mit Heptan wird die Dichlorverbindung isoliert, von einem Überschuss an Chlor freigewaschen und die UV-Absorption bei 314 nm gemessen.