Zum Süßen von brennwertverminderten, nichtalkoholischen Getränken auf Fruchtsaftbasis sind in der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe folgende Süßstoffe aufgeführt:
Steviolglykoside sind hoch süße, diterpenische Glykosidverbindungen der südamerikanische Pflanze Stevia rebaudiana Bertoni. Sie können über 100 – 300 mal süßer als Saccharose sein. Als natürlicher Süßstoff sind sie in Europa unter E 960 zugelassen. Laut EFSA müssen Stevia-Extrakte mindestens 95 % der folgenden 11 Steviolglykoside, in beliebiger Kombination und Verhältnis, enthalten:
Bestimmung des Gehalts an Steviolglykosiden und Steviaprodukten in Getränken.
Alle Biermischgetränke und Getränke allgemein.
Die entkohlensäuerte und verdünnte Probe wird chromatographisch an einer polar-endcapped Amino-HILIC-Phase getrennt und mittels Massenspektrometer mit ESI-Quelle detektiert. Die quantitative Auswertung erfolgt mittels externer Kalibration.